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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249376

Einsatz von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern im Jemen-Krieg

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die &quot;Konsultationen&quot;, in denen sich die Bundesregierung &quot;gegenüber den Partnern dafür einsetzen [wird], dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschafts- programmen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeliefert werden&quot; (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhens anordnungen-und-gemeinschaftsprogrammen-1595750), ergebnisoffen sind, also der Nichteinsatz der mit deutschen Komponenten endmontierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg sowie Nichtauslieferung an Saudi-Arabien und an die Vereinigten Arabischen Emirate nicht verpflichtend also unabhängig von den Komponentenlieferungen sind? <br /> <br /> Hat die Bundesregierung bezüglich der von ihr laut Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 11. April 2019 genehmigten Rüstungsgüter (Technologie für Satteltiefladerfertigung an Saudi-Arabien sowie drei Artillerie-Ortungsradarsystemen COBRA, Ersatzteile für COBRA und Software-Upgrade für COBRA für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)) die Zusicherung von Frankreich, dass diese in den kommenden neun Monaten nicht in die Empfängerländer (Saudi-Arabien und VAE) ausgeführt werden, und hat die Bundesregierung die Zusicherung der Empfängerländer (Saudi-Arabien und VAE), dass diese Rüstungsgüter nicht im Jemen-Krieg eingesetzt werden?