Einsatz von Energiesparlampen in Bundesgebäuden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung Energiesparlampen – wie vom Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann, in der Antwort auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/6658 ausgeführt – als „. . . für die Beleuchtungszwecke von Bundesgebäuden (z. B. Schreibtischtätigkeiten) – anders als im Wohnbereich – häufig nicht geeignet“ an, und sind dies die einzigen Gründe, die einem flächendeckenden Einsatz von Energiesparlampen in Bundesgebäuden entgegenstehen?