Einsatz von "Ein-Euro-Jobbern" beim Kleben von Wahlplakaten
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen „Ein-Euro-Jobber“ zum Kleben von Wahlplakaten – insbesondere mit welchem Inhalt – eingesetzt wurden (vgl. Berliner Zeitung vom 29. August 2009), und wie bewertet die Bundesregierung diesen Einsatz im Hinblick auf die Kriterien für die Zulässigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung?</span>