Einsatz von Drohnen im Rahmen polizeilicher Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Verwendungen von Drohnen, ferngesteuerten und anderen unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen polizeilicher Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, und sieht die Bundesregierung diese Einsätze durch die luftverkehrsrechtlichen Regelungen gedeckt?<br /> <br /> In welchen Fällen hat die Bundespolizei Drohnen, ferngesteuerte und andere unbemannte Luftfahrzeuge eingesetzt, und welche Rolle spielen derartige Luftfahrzeuge nach Ansicht der Bundesregierung bei der polizeilichen Bewältigung von Großlagen wie Demonstrationen?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Videoüberwachung und das Aufzeichnen von Bildern mithilfe von Drohnen, ferngesteuerten und anderen unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen polizeilicher Maßnahmen im Einklang mit den entsprechenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Persönlichkeitsrechts bzw. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, stehen, und wie begründet sie diese Auffassung?