Einsatz von Bundeswehr und Bundespolizei zur Rettung deutscher Staatsangehöriger im Ausland
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist die Rettung deutscher Staatsbürger im Ausland weiterhin die Aufgabe der Bundeswehr (siehe Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Kapitel 3) oder ist zukünftig eine Doppelbeauftragung von Spezialkräften der Bundeswehr und der Bundespolizei vorgesehen (vgl. DER SPIEGEL 09/2009 und FAZ vom 25. Februar 2009), und wie soll dann die Aufgabenabgrenzung zwischen der Bundeswehr und der Bundespolizei ausgestaltet werden?</span>