Einsatz von Bundespolizisten ohne Qualifikation als Personenbegleiter Luft bei Abschiebeflügen im Jahr 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang waren im Jahr 2018 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei (PVB) im Rahmen von Abschiebemaßnahmen an Bord von Flugzeugen eingesetzt, die nicht die erforderliche Lehrgangsteilnahme und Qualifikation bzw. Zertifizierung als Personenbegleiter Luft (PBL) aufwiesen (bitte nach Zahl der betroffenen PVB und Relation zur Zahl jener PVB, die über die Qualifikation als PBL verfügen; Zahl der Flüge, bei denen nicht entsprechend qualifizierte PBL eingesetzt wurden; den zehn häufigsten Destinationen solcher Flüge aufschlüsseln), und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte deren Einsatz?