Einsatz von biogenen Einsatzstoffen in Pyrolyseanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung oder eine Ausnahmeregelung des § 24 Absatz 2 der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV), um den Einsatz von ausschließlich biogenen Einsatzstoffen in Pyrolyseanlagen, wie beispielsweise Pferdedung oder andere Kotarten, zur energetischen Nutzung zu erleichtern, um das große Potential biogener Biomasse wirtschaftlich nutzbar zu machen (ohne Anwendung der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 17. BImSchV), und wenn nicht, warum?