Einsatz von Bakteriophagen in der klinischen Praxis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung, soweit ihr die konkrete Thematik bekannt ist, zu dem an mich von fachlicher Seite herangetragenen Vorschlag, basierend auf dem Arbeitsbericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB-Arbeitsbericht) Nummer 206 die Einführung der Bakteriophagentherapie in Deutschland nach einer Ergänzung zum Arzneimittelgesetz sowie nach einer Richtlinie der Bundesärztekammer basierend auf einer S2kAWMF-Leitlinie (vgl. www.awmf.org/regelwerk/stufenklassifikationen) zur sicheren und effektiven Phagentherapie zu vollziehen, um sie in zertifizierten Krankenhauszentren als nach meiner Einschätzung patientenindividualisierte, hochspezifische, schnell verfügbare und an den Krankheitsverlauf anpassbare Therapie ohne langwierige und kostspielige GMP-Herstellungsbedingungen (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/gmp) zu ermöglichen?