Einsatz und Qualifikation von Familienhebammen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass zur langfristigen Stärkung des Kinderschutzes – insbesondere des Netzwerks Frühe Hilfen – Familienhebammen eingesetzt werden sollen, während gleichzeitig die geplante Bundesinitiative Familienhebammen, die im Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes enthalten ist, auf den Zeitraum von 2012 bis 2015 befristet ist? <br /> <br /> In welchem Zeitraum vor und nach der Geburt eines Kindes sollen die im Rahmen der geplanten Bundesinitiative Familienhebammen tätig werdenden Familienhebammen zum Einsatz kommen, und welche Qualifikation müssen diese haben?