Einsatz neuer Motoren ab 2019 bzw. 2020 im Rahmen der neuen Motoren- und Emissionsvorschriften für Binnenschiffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hinsichtlich der neuen Motoren- und Emissionsvorschriften für Binnenschiffe (sog. NRMM, Non-Road Mobile Machinery-Verordnung der Europäischen Union) machen nach Einschätzung der Bundesregierung ab 2019 bzw. 2020 den Einsatz neuer Motoren erforderlich, und inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass entsprechende Motoren in allen Leistungsklassen in Deutschland erhältlich sind (https://binnenschifffahrt-online.de/2018/03/featured/2839/motorenfoerderung-maximal/) (bitte begründen, falls entsprechende Binnenschiffsmotoren nach NRMM nicht in allen Leistungsklassen erhältlich sind)?