Einsatz im Sinne menschenrechtlicher Verpflichtungen im Kaweri-Fall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten in Bezug auf den Kaweri-Fall im Sinne Deutschlands menschenrechtlicher Verpflichtungen eingesetzt (www.fian.de/fallarbeit/kaweriuganda/), und inwiefern hat die Bundesregierung im Falle der N. K. G. die von mehreren UN-Menschenrechtsausschüssen (zuletzt vom UN-Sozialausschuss E/ C.12/DEU/CO/6) geäußerten Forderungen, zum einen Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland unter Beteiligung deutscher Unternehmen Zugang zu Verfahren zur Wiedergutmachung zu ermöglichen und zum anderen ein Regelwerk zu entwickeln, das Unternehmen dazu anhält, sich aktiv mit möglichen Menschenrechtsverletzungen zu befassen, bisher umgesetzt?