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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-48307

Einsatz gerichtlich untersagter Elektroreizgeräte bei Diensthunden des Kommandos Spezialkräfte und Handlungsbedarf

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass das Bundeswehr-Kommando Spezialkräfte (KSK) bei Abrichtung seiner Diensthunde an deren Halsbändern quälende Teletakt-Elektroreizgeräte einsetzt, obwohl § 3 Nummer 11 des Tierschutzgesetzes dies generell verbietet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 2006 &ndash; 3 C 14.05 &ndash; NJW 2006, 2134 m. w. N.; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15. März 2007 &ndash; 4 K 2339/05) und der größte deutsche Dachverband für Hundezucht und Hundesport, der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V., dies auf seinen Hundeplätzen seit 2004 untersagt hat, und wird die Bundesregierung den Einsatz solcher Elektroreizgeräte beim KSK nun rasch unterbinden, zumal dies in § 17 des Tierschutzgesetzes mit Bußgeld oder Freiheitsstrafe bedroht ist?