Einsatz für einen Abschiebestopp nach Guinea sowie für eine entsprechende Aufenthaltsgewährung nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes vor dem Hintergrund der dortigen Sicherheitslage
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vom Militärregime zu verantwortenden Massakers vom 28. September 2009 an unbewaffneten und friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten die aktuelle Sicherheitslage in Guinea insbesondere für aus Deutschland abgeschobene Personen, und ist sie – auch in Anbetracht der vom Auswärtigen Amt am 3. Oktober 2009 ausgesprochenen offiziellen Reisewarnung – dazu bereit, sich gegenüber den Bundesländern für Abschiebestopps in Bezug auf Guinea einzusetzen und ihr Einvernehmen für eine Aufenthaltsgewährung nach § 23 Absatz 1 AufenthG zu signalisieren (bitte begründen)?</span>