Einsatz externer Hilfsmittelberater bei einigen Krankenkassen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis einiger Krankenkassen, externe Hilfsmittelberater zur Prüfung der Erforderlichkeit von verordneten Hilfsmitteln einzusetzen (vgl. ARD-Magazin Panorama vom 12. Juni 2014)? </p> <p>Werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Beauftragung von externen Hilfsmittelberatern Datenschutzrechte der Versicherten verletzt, weil in der Praxis keine vorherige Zustimmung zur Datenweitergabe der Betroffenen eingeholt wird? </p> <p>Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen externe Hilfsmittelberater eine Vergütung abhängig vom Einsparvolumen im konkreten Versorgungsfall erhalten, und wenn ja, wie weit verbreitet ist nach Einschätzung der Bundesregierung diese Praxis? </p>