Einsatz eines Geräts zur Drohnenabwehr gegen Aktivisten des Netzwerks Seebrücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern war der Einsatz eines Geräts zur Drohnenabwehr gegen Aktivisten des Netzwerks Seebrücke vom Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) abgestimmt (siehe meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/12234; bitte mitteilen, ob der Einsatz dieser eigentlich zur Terrorismusbekämpfung und zum Personenschutz beschafften Geräte auf Veranlassung des BKA erfolgte oder dies vom LKA angeordnet worden ist bzw. die Landesbehörde nachträglich einwilligte), und welche Details kann die Bundesregierung zu dem zweiten, in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/12234 genannten Fall mitteilen, in dem ein schultergestützter Störsender zum Einsatz kam?