Einsatz einer standardisierten Software zur Zinsberechnung bei Massenverträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der durch unwirksame Zinsanpassungsklauseln entstandenen Rechtslücke in Prämiensparverträgen die Möglichkeit, dass zukünftig eine standardisierte und zertifizierte Software für die Zinsberechnung eingesetzt wird, um eine ordnungsgemäße Zinsberechnung bei vergleichbaren Massenverträgen, aber auch bei anderen, in der Vergangenheit falsch berechneten Zinsen zu gewährleisten und so eine Vielzahl an Individualklagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern abzuwenden, und könnte die BaFin auf der Rechtsgrundlage von § 6 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes mit der Zertifizierung und Anpassung einer solchen Software beauftragt werden?