Einsatz digitaler Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien zur Drohnenabwehr im Inland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche digitalen Überwachungs-, Ortungs- und Eingriffstechnologien (z. B. Radar, Funk- und Signalaufklärung, cyberphysische Störmaßnahmen) im Rahmen einer erweiterten Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürften, und welche verbindlichen Garantien bestünden, dass dabei Grundrechte – insbesondere Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung – sowie die parlamentarische Kontrolle gewahrt bleiben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?