Einsatz deutscher Waffen durch PKK-Kämpfer im Kampf gegen den "Islamischen Staat" im Nordirak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung Pressemeldungen etwa aufgrund von Losnummern, dass PKK-Kämpfer Waffen aus deutscher Lieferung der vergangenen Monate – MILAN-Panzerabwehrwaffen, Splitterhandgranaten Typ D51A1 – im erfolgreichen Kampf im Nordirak gegen den "Islamischen Staat" u. a. bei der umkämpften Stadt Sindschar einsetzten, so dass Jesiden in ihre Städte und Dörfer zurückkehren konnten (DER SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE vom 14. Februar 2015, RTL vom 15. Februar 2015, 22.15 Uhr), und wird die Bundesregierung die derzeitige Situation beenden, wenn sich bestätigt, dass die PKK zwar durch deutsche Waffenlieferungen unterstützt wird, aber gleichzeitig in Deutschland andere Unterstützung der gleichen PKK etwa durch bloße Spendensammlung verfolgt und mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet wird, indem sie dafür sorgt, dass die strafrechtliche Verfolgung der Unterstützung der PKK eingestellt und das PKK-Verbot aufgehoben wird?