Einsatz des "Staatstrojaners" im Kontext des Datenschutzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung, den Zielkonflikt zwischen dem Interesse an infiltrierbaren IT-Systemen, um den am 24. August 2017 beschlossenen Einsatz des "Staatstrojaners" (Quellen – TKÜ) wirkungsvoll einsetzen zu können und dem Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bürger vor eben diesen Infiltrationen zu schützen, indem es die Sicherheit in der Informationstechnik fördert, zu lösen?