Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in anderen Staaten als präventive polizeiliche Maßnahme im Bereich des Terrorismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in anderen Staaten als präventive polizeiliche Maßnahme im Bereich Terrorismus zur Überwachung von Personen eingesetzt, die polizeilich als sogenannte Gefährder oder nach entsprechenden Kriterien eingestuft sind, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine bisher nur ihrer Art nach konkretisierte Weise eine schwere Straftat begehen wird, oder deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit dafür begründet, dass sie eine entsprechende Straftat begehen wird, ohne dass bereits ein Urteil wegen einer einschlägigen Tat gegen diese Person ergangen ist?