Einsatz der Bundesregierung für einen Änderungsantrag bei den Verhandlungen um die geplante EU-Verbandsklage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung nach einem Bericht der "taz" vom 22. März 2019 (www.taz.de/!5579542/) bei den Verhandlungen um die geplante EU-Verbandsklage für einen Änderungsantrag eingesetzt bzw. setzt sich weiter für eine entsprechende Änderung ein, wonach Hauptzweck der klageberechtigten Stellen der Verbraucherschutz sein müsse, und welche Fälle des Missbrauchs von Verbandsklagerechten sind dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt bzw. haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ihre im "taz"-Beitrag zitierte Sprecherin vor Augen, wenn sie davon sprechen, dass sie "einem Missbrauch von Verbandsklagerechten vorbeugen" wollen (bitte mit Begründung)?