Einsatz der Bundesregierung für eine Minderung des nationalen Plastikverbrauchs und die Ausweitung der Herstellerverantwortung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei den Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Umwelt zur EU-Einwegplastikrichtlinie für nationale Verbrauchsminderungsziele (Artikel 4) und eine verpflichtende Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung (Artikel 8) eingesetzt (bitte begründen), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des EU-Parlaments, auch Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Polystyrol zu verbieten (bitte begründen)?