Einsatz biometrischer Verfahren in der EUDI-Wallet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen konkreten Anwendungsfällen der EUDI-Wallet plant die Bundesregierung auf Grundlage der Experimentierklausel in § 21 des Digitale Identitätengesetzes (Referentenentwurf) den Einsatz biometrischer Verfahren zur Identifizierung oder Authentifizierung zu erproben, und welche verbindlichen Ausschlusskriterien gelten dabei, um algorithmische Diskriminierung, insbesondere wegen Alters oder ethnischer Zuschreibung, auszuschließen sowie die Freiwilligkeit durch gleichwertige nicht biometrische Alternativen sicherzustellen?