Einrichtung von U-Space-Gebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird es sich bei dem derzeit in der Zuständigkeit des BMVI entwickelten Luftraums (U-Space) für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) über besiedeltem Gebiet eher um größere Flächen handeln, innerhalb derer die Betreiberinnen und Betreiber der UAS im Rahmen der geltenden Vorschriften Strecken frei wählen können oder eher um konkrete, eng definierte Flugrouten, und sind bezüglich der Auswirkungen auf Dritte Institutionen ähnlich den Fluglärmkommissionen der Flughäfen geplant? <br /> <br /> Für welche Städte und Regionen werden derzeit in der Zuständigkeit des BMVI Lufträume (U-Spaces) für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) angedacht bzw. entwickelt, und in welcher Höhe (bitte Angabe in Meter über Grund) sollen die UAS künftig über besiedeltem Gebiet fliegen? <br /> <br /> In welchen Referaten, Abteilungen und Arbeitsgruppen des BMVI wird derzeit an welchen Bestandteilen eines Luftraums (U-Space) für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) gearbeitet, und auf welche Weise werden Dritte bzw. Betroffenenkreise (Städte, Kommunen, Wohnbevölkerung) in den Prozess einbezogen?