Einrichtung von Tempo-30-Zonen zur Verminderung des verkehrsbedingten Stickstoffdioxidausstoßes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zur Luftreinhaltung als Mittel zur Verminderung des NO2-Ausstoßes im Straßenverkehr vor dem Hintergrund, dass sie selbst die Gewährleistung der stationären Fahrt im verbrauchsgünstigsten Gang durch Anpassung der Geschwindigkeit als wirksame verkehrsorganisatorische Maßnahme beurteilt hat (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/5237), und wenn ja, kann sie dies durch Zahlen belegen?