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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-238825

Einrichtung von Seenotrettungsleitstellen durch die Vertragsstaaten des SAR-Abkommens

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fundstelle des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) belegt aus Sicht der Bundesregierung ihre Feststellung, wonach Vertragsstaaten wie Italien und Libyen "verpflichtet" seien, Seenotrettungsleitstellen einzurichten und zu betreiben (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/3228), und inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages an, wonach die Vertragsstaaten des SAR-Übereinkommens demgegenüber nicht verpflichtet, sondern lediglich aufgefordert sind, Seenotrettungsleitstellen zu betreiben, und entsprechende Funktionen auch von benachbarten Staaten mit Seenotrettungsleitstellen übernommen werden können ("Die SAR-Konvention stellt die Einrichtung einer Seenotrettungsleitstelle in das pflichtgemäße Ermessen eines jeden Vertragsstaates [&hellip;] Dass nicht jeder Staat eine eigene Rettungsleitstelle betreiben muss, bestätigt auch das IAMSAR Manual"; Az.: WD 2-3000-103/18)?