Einrichtung von Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Prävention von Gewaltdelikten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Bedrohungsmanagement/Gewaltprävention" infolge der Beschlüsse "Innere Sicherheit angesichts der Anschläge von Aschaffenburg, Magdeburg, Mannheim und Solingen" der Innenministerkonferenz sowie "Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen" der Gesundheitsministerkonferenz eingesetzt wurde, die sich zu sensiblen Fragen des Datenaustauschs im Hinblick auf psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter berät, und wenn ja, wie ist die Arbeitsgruppe zusammengesetzt?