Einrichtung so genannter Rotwildbezirke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung so genannter Rotwildbezirke mit den internationalen Vereinbarungen (z. B. UN-Konventionen) der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren, und in welchen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es solche Rotwildbezirke oder ähnliche Regelungen?