Einrichtung eines Optionsrechts im Rechtskreis des SGB II für große Kommunen und für jedes Bundesland; geplante Neuverteilung der Optionskommunen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wird die Bundesregierung den in einem Schreiben des Senators für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg an den Bundesminister für Arbeit und Soziales erhobenen Forderungen, den großen Kommunen künftig im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) das Optionsrecht zu ermöglichen und jedem Bundesland mindestens ein Optionsrecht einzuräumen, damit keine Region von dieser Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung des SGB II ausgeschlossen sei, im Rahmen der Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im Bereich des SGB II Rechnung tragen, und beabsichtigt die Bundesregierung bei Beibehaltung der bisher 69 Optionskommunen eine regionale Neuverteilung der Optionskommunen?</span>