Einrichtung eines Opferentschädigungsfonds für Berufungsführer in Zivilprozessen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung einen Opferentschädigungsfonds einzurichten für Berufungsführer, wie zum Beispiel Horst Glanzer, der sich aufgrund seiner Erfahrungen öffentlich für die Änderung der Zivilprozessordnung eingesetzt hat (https://taz.de/Ein-Mann-Lobby-Horst-Glanzer/!5039371/), die aufgrund der inzwischen geänderten Regelung des § 522 der Zivilprozessordnung im Verfahren nicht gehört werden mussten, wodurch zahlreiche Anträge abgelehnt worden sind und Kläger vor allen Instanzen scheiterten, weshalb nach meiner Auffassung Recht und Gerechtigkeit in diesen Fällen weit auseinander fielen und fallen, wenn ja, wie soll dieser Fonds ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?