Einrichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird das Bundesministerium für Gesundheit die vielfach geäußerte Kritik an den derzeit diskutierten Eckpunkten zur Einrichtung des sog. Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) im angekündigten Errichtungsgesetz berücksichtigen (zu den Kritikpunkten gehören unter anderem die Verengung des Präventionsverständnisses auf ausgewählte Krankheitsbilder, die institutionelle Trennung von Infektions- und Nicht-Infektionskrankheiten sowie die befürchteten Einbußen der Forschungskompetenz des Robert Koch-Instituts, siehe u. a. das Fachgespräch in der 106. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages unter TOP 2), und wie sieht der konkrete Zeitplan für die Errichtung des sog. BIPAM vor diesem Hintergrund aus?