Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Korruptionsbekämpfung in den palästinensischen Gebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wirkt die Bundesregierung gegenüber der Palästinensischen Behörde (PA) bei den Verhandlungen über staatliche Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) Deutschlands an die PA auf die Einrichtung einer im Gegensatz zur aktuellen Institution politisch unabhängigen Behörde oder Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung hin, bzw. macht sie diese Unabhängigkeit zur Bedingung für einen Teil ihrer EZ-Leistungen, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?