Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschäden in der Lausitz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Gründen lehnt die Bundesregierung als Hauptanteilseigner der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH in den entsprechenden Gremien die Mitfinanzierung einer Schlichtungsstelle Bergschäden in der Lausitz ab, obwohl seitens der Brandenburger Landesregierung alle Voraussetzungen für die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle getroffen wurden und das Bergbauunternehmen Vattenfall eine Mitfinanzierung der Schlichtungsstelle zugesagt hat?