Einrichtung einer Kreditlinie vom Europäischen Stabilitätsmechanismus an den Einheitlichen Abwicklungsfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zur Einrichtung einer Kreditlinie vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) an den Einheitlichen Abwicklungsfonds der ESM-Vertrag geändert werden müsste, und würde dafür ein einfaches Zustimmungsgesetz ausreichen?