Einrichtung der Fernstation Galileo auf den Malwinen-Inseln wegen Einwänden Argentiniens sowie Artikel 4 der UN-Resolution 31/49
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zum Durchführungsbeschluss 117 der Europäischen Union vom 23. Februar 2012, der die Einrichtung einer ständigen europäischen Fernstation im Rahmen des "Galileo"-Satellitennavigationsprogramms auf den Malwinen-Inseln, die sowohl von Großbritannien als auch von Argentinien beansprucht werden, vorsieht, und wie begründet sie ihre Haltung?