Einrichtung der EU-Güterverkehrskorridore 3 und 8
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 von der Bundesrepublik Deutschland neu einzurichtenden Güterverkehrskorridore 3 (Stockholm–Hamburg–Palermo) bzw. 8 (Bremerhaven–Aachen/Berlin–Warschau) bis zum 10. November 2015 zeitgerecht eingerichtet worden sein, und welche Ergebnisse haben die Verkehrsmarktstudien für die Korridore 3 und 8 ergeben? <br /> <br /> Welche Trassenkapazitäten hat die Bundesrepublik Deutschland für die EU-Güterverkehrskorridore 3 und 8 zur Verfügung zu stellen? <br /> <br /> Welche Ein- und Durchführungspläne für die Korridore 3 und 8 sind bisher erarbeitet worden, und wie sind daran die Bundesländer beteiligt worden? <br /> <br /> Welche Katalogtrassen sind für die Korridore 3 und 8 konstruiert worden, und wie sind dabei die jeweiligen SPNV-Prognosen (SPNV – Schienenpersonennahverkehr) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen berücksichtigt worden?