Einrichtung besonderer Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a Asylgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bundesländer planen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung sogenannter besonderer Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung beschleunigter Asylverfahren nach § 30a des Asylgesetzes (bitte den genauen Stand etwaiger Vorbereitungen oder bereits erfolgter Einrichtungen nennen und Angaben zu Zeitplanungen, Kapazitäten, Herkunftsländern usw. machen), und wie ist die bisherige Bilanz der Asylverfahren in sogenannten Ankunftszentren (bitte Angaben zu Zahl und Ergebnis der Entscheidungen, Verfahrensdauern usw. machen)?