Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Länder gilt das am 25. März 2020 vom BMI beschlossene Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte und Erntehelferinnen und -helfer nach Deutschland, und gilt dieses auch explizit für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten? <br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung das in der Frage 45 genannte Einreiseverbot aus EU-rechtlicher Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der zeitlichen Befristung "bis auf Weiteres"?