Einreiseverbot für Attac-Mitglieder zur Teilnahme an einer Konferenz über Demokratiebewegungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen (bitte einzeln auflisten) hat das Auswärtige Amt sieben ukrainischen Attac-Mitgliedern, dem Vorsitzenden von Attac Elfenbeinküste, Raimund Yoro Bi Ta und dem Vorstandsmitglied von Attac Kongo, Anoumo Dodji Bokodjin, die Einreise nach Deutschland verwehrt, obwohl diese an einer Konferenz über Demokratiebewegungen in Freiburg teilnehmen wollten, dies für die Unterstützung der demokratischen Bewegungen in den jeweiligen Staaten wichtig gewesen wäre und obwohl diese Personen eine Originaleinladung der Organisatoren vorgelegt und auch sonstige Anforderungen an ein Visum erfüllt hatten, und wie lassen sich diese Visaverweigerungen mit der von der Bundesregierung bekundeten Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern vereinbaren?