Einreisen unverheirateter Personen aus sogenannten Corona-Risikostaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Erfahrungen oder Zahlenangaben insbesondere der Bundespolizei gibt es zu der am 10. August 2020 in Kraft gesetzten Regelung zu Einreisen unverheirateter Partnerinnen und Partner aus so genannten Corona-Risikostaaten (beispielsweise zu der Frage, wie viele Betroffene einreisen konnten oder zurückgewiesen wurden, weil sie die geforderten Nachweise zu einem vorherigen Aufenthalt in Deutschland oder einem gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nicht erbringen konnten), und welche Nachbesserungen hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen gegebenenfalls für erforderlich (bitte begründen)?