Einreisemöglichkeiten für Freiwilligendienstleistende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gedenkt die Bundesregierung Freiwilligendienstleistenden, die im aktuellen Jahrgang 2020/2021 zum Zwecke eines Freiwilligendienstes nach Deutschland kommen wollen, trotz Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie die Einreise innerhalb der nächsten sechs Monate wieder zu ermöglichen, und kann sich die Bundesregierung vorstellen, Incoming-Freiwilligendienstleistende zur Gruppe der Einreiseausnahmen hinzuzufügen, wie dies beispielsweise für Austauschschülerinnen und -schüler sowie Studierende hierzulande oder Au-pair in Belgien, Dänemark und Luxemburg gilt (https://aja-org.de/durchbruch-bei-der-ei nreise-von-gastschuelerinnen-aus-drittstaaten-zu m-langfristigen-schueleraustausch-erzielt/; www. daad.de/de/coronavirus/International; https://dof i.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Pages/Travel-to-Belgium. aspx; https://wiki.unece.org/display/CTRBSBC/D enmark; https://guichet.public.lu/de/citoyens/immigration/plus-3-mois/ressortissant-tiers/jeune-au-pair/au-pair-tiers-html)?