Einreisegenehmigung für Asylbewerber ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass bei Kontrollen an der Grenze zu sicheren Drittstaaten die Bundespolizei nach dem geltenden Einsatzbefehl weiterhin Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten hat, und aus welchen Gründen wurde vor dem 13. September 2015 ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens in der Regel zurückgewiesen?