Einreisegenehmigung für Ajatollah Mahmoud Hashemi Schahrudi
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Art (Rechtsgrundlage, Visumart, rechtlicher Status, evtl. Zusagen zum rechtlichen Status) wurde Ayatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, der nicht Mitglied der iranischen Regierung ist und für viele Anordnungen und Vollstreckungen der Todesstrafe, u. a. gegen zur Tatzeit Minderjährige, verantwortlich ist (siehe www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/ Hannover-200-Iraner-demonstrieren-vor-ini-gegen- Ex-Justizchef; www.fr.de/politik/menschenrechte- iranischer-todesrichter-laesst-sich-in-hannover- operieren-a-1422264; www.bild.de/politik/ausland/ politik-inland/anzeige-iran-todesrichter-5440421 4.bild.html), die dem UN-Zivilpakt (insbesondere Artikel 6 Absatz 2 und 6) widersprechen, die Einreise nach Deutschland gestaltet, und welche Stellen in der Bundesregierung waren in die Visumerteilung durch Information oder anderweitig einbezogen (bitte die jeweiligen Organisationseinheiten z. B. Bundesminister und Bundesministerinnen, Staatssekretärinnen und Sekretäre, Abteilung, Referat etc., mit ihrem Beitrag aufschlüsseln)?