Einreiseerleichterungen für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aktuellen quantitativen Angaben kann die Bundesregierung machen zu den bisherigen Erfahrungen mit den versprochenen Einreiseerleichterungen für Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien (etwa zur Zahl der Visumanträge und -erteilungen an türkische und syrische Staatsangehörige, differenziert nach Visastellen, zu eventuellen Bearbeitungszeiten usw.), und wie wird die Bundesregierung, auch angesichts dieser Zahlen, gegebenenfalls auf Kritik an der beschlossenen Regelung reagieren (etwa von der Türkischen Gemeinde in Deutschland oder von Seebrücke, siehe dpa-Meldungen vom 20. Februar 2023), insbesondere was die Anforderung einer Reisekrankenversicherung anbelangt (die nach meiner Einschätzung nicht oder kaum finanzierbar sein dürfte, wenn es um verletzte oder ältere Menschen geht) oder die zwingende Vorlage eines Reisepasses, weil die diesbezügliche Rechtfertigung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, sie sei "für die Sicherheit in Deutschland verantwortlich" (www.tagesschau.de, "Zwischen Schutt und Visa-Frust", 22. Februar 2023), nach meiner Auffassung fälschlich suggeriert, mit der Aufnahme von Verwandten aus dem Erdbebengebiet wären Sicherheitsgefährdungen verbunden (bitte ausführen und begründen)?