Einreiseerlaubnisse im Rahmen der Resettlement-Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie vielen Menschen, die schon eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland im Rahmen des Resettlementverfahrens 2019/2020, inklusive der noch aus dem Resettlementverfahren 2018/2019 wartenden 43 Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22089), sowie des humanitären Aufnahmeverfahrens aus der Türkei, inklusive der 310 Personen mit bis Herbst 2020 gültigen Einreisevisa (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22089), bekommen hatten, konnte mittlerweile die Einreise nach Deutschland ermöglicht werden (bitte nach Abflugland aufschlüsseln), und wann plant die Bundesregierung den Menschen, deren Einreisevisum für 2020 mittlerweile abgelaufen ist und noch nicht nach Deutschland einreisen konnten, eine unkomplizierte Neuvisierung und dadurch eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen?<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung die laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Vergleich zu anderen europäischen Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Schweden, die das Resettlement-Programm trotz Corona-Pandemie verstärkt wieder aufgenommen haben, deutlich niedrigeren deutschen Resettlement-Zahlen im ersten bis dritten Quartal 2020 (www.sponsorrefugees.org/campaign_on_resettlement_action_point s_for_reopening_and_extending_the_scheme), und wie gedenkt die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, an den 5.500 Resettlement-Zusagen für 2020 festzuhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24556), angesichts der anhaltend niedrigen Aufnahmezahlen gerecht zu werden?