Einreiseerlaubnis für unverheiratete Partner aus Drittstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso hält es die Bundesregierung für vertretbar, Partnerinnen und Partnern, die sich regelmäßig im Ausland treffen, gegenüber Partnerinnen und Partnern, die sich ein Mal in Deutschland getroffen haben, bei der Zustimmung zur Einreise zu benachteiligen, und nach welchen Vorgaben beziehungsweise Kriterien werden die erforderlichen "geeigneten Nachweise" für die Zustimmung zur Einreise von unverheirateten Partnerinnen und Partnern aus Drittstaaten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erklaerung-unverheiratete-paare-beziehung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) bewertet, insbesondere unter dem Aspekt, dass der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer in der Regierungsbefragung am 16. September 2020 "Großzügigkeit" zugesichert hat (Plenarprotokoll 19/175, 21940)?