Einreisebestimmungen für Ehepartner von Deutschen mit einer Drittstaatsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass bei der gemeinsamen Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland bei Deutschen mit drittstaatsangehörigen Ehepartnern, die bislang keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, die drittstaatsangehörigen Ehegatten nicht an der Einreise nach Deutschland gehindert werden (vgl. die erste Fallkonstellation in der E-Mail des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer, MdB, im Nachtrag zur Telefonkonferenz der Obleute des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages vom 23. März 2020), vor dem Hintergrund, dass nach der genannten E-Mail derzeit keine Visa zum Familiennachzug erteilt werden und die Einreise mit einem Schengen-Visa nicht erlaubt würde, und welche konkreten Schritte müssen Betroffene in der genannten Fallkonstellation unternehmen, damit eine gemeinsame Rückkehr nach Deutschland gewährleistet ist und kein Risiko einer Zurückweisung besteht (bitte konkret darlegen)?