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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-261216

Einreisebeschränkungen während der Corona-Pandemie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Begriff &quot;triftiger Grund&quot;, welchen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer während einer Pressekonferenz am 15. März 2020 um 19:35 Uhr im Zusammenhang mit dem aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus erlassenen Verbots von Ein- und Ausreisen äußerte (www.merkur.dc/politik/coronavirus-deutschland-horst-seehofer-grenze-frankreich-oesterreich-schweiz-covid-19-zr-13599801.html, Stand: 17. März 2010)? <br /> <br /> Fällt unter &quot;triftiger Grund&quot; die Äußerung des Asylbegehrens an einem Grenzübergang an der deutschen Grenze und ebenso während des Antreffens einer asylbegehrenden Person im Bundesgebiet, die nicht über einen der Grenzübergänge in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangte? <br /> <br /> Wird die Einreise eines Asylbegehrenden nach Deutschland und die Verbringung in die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung ab dem 16. März 2020, 08:00 Uhr unter den in Frage 6 genannten Voraussetzungen gewährt?