Einreise des Tatverdächtigen A. B. im Fall Susanna F. nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Einreise des Tatverdächtigen A. B. im Fall Susanna F. nach Deutschland in Begleitung des Chefs der Bundespolizei und Beamten der GSG 9 der Bundespolizei, und handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine Abschiebung oder eine Auslieferung?