Einreise des Rechtsextremisten und ehemaligen V-Manns Ralf Marschner nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Ralf Marschner trotz eines gegen ihn verhängten Vollstreckungshaftbefehls aus dem Jahr 2012 und mutmaßlich ohne gültige Reisedokumente am 18. November 2017 nach Deutschland eingereist ist (vgl. WOZ DIE WOCHENZEITUNG Nr. 16, 19. April 2018, S. 17; www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/spur-in-die-nuernberger-hooliganszene-100.html)?